AVIG-Bürgschaften

 (gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)

Versicherte, welche ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden oder unmittelbar von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und aus diesem Grunde die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen.

Ein entsprechendes Merkblatt kann bei den zuständigen Behörden (u.a. Arbeitsamt, RAV) bezogen werden.

Bürgschaftsgewährung

  • Gründung eines Unternehmens
  • Betriebsübernahmen

Voraussetzungen

  • Verfügung das kantonale Arbeitsamt resp. das RAV
  • Betriebsführung durch integren und fachlich ausgewiesenen Unternehmer
  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten gegeben
  • Erbringung eines volkswirtschaftlichen Nutzens

Bürgschaftsbetrag

  • bis maximal CHF 150'000.00
    (höhere Beträge werden als ordentliche Bürgschaften behandelt)

Amortisationsdauer

  • 1 bis 10 Jahre (in der Regel 5 - 10 Jahre)

Einzureichende Unterlagen

Immer einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
  • Beschreibung und vollständige Dokumentierung der konkreten Finanzierungsvorlage (Investitionsrechnung, Kostenvoranschläge, Mittelbedarf/Herkunft)
  • Erfolgsbudget laufendes und kommendes Jahres
  • Übersicht über den Kapitalbedarf / Finanzierungsbedarf

Fallweise resp. falls vorhanden einzureichen:

  • Businessplan
  • Beschreibung der Geschäftsidee resp. des Angebotes des Unternehmens
  • mittelfristige Liquiditätsplanung
  • Aktuelle Kreditoren-, Debitorenliste sowie Auflistung Auftragsbestand
  • Kopien der wichtigsten Verträge (Miete, Leasing, Abzahlung, Kauf, Darlehen, Hypothek)
  • ggf. Grundbuchauszug, Liegenschaftsschatzung (inkl. Planunterlagen, Baubeschrieb)
  • Aufstellung der privaten Vermögensverhältnisse (Kopie Steuererklärung)
  • Aktuelle Betreibungsauskunft
  • Aktueller Handelsregisterauszug

Vom Gesuchsteller zu stellende Sicherheiten (fallweise einzeln oder kumuliert)

  • Todesfallrisiko-Versicherung über den verbürgten Betrag
  • Schuldbriefdeckung
  • anteilmässige Rückbürgschaft durch den hinter einer juristischen Person stehenden Unternehmer
  • bei einer AG Hinterlage der Aktien (mindestens der Aktienmehrheit) bei der Bank

Kosten

  • Kostenvorschuss ist keiner zu leisten
  • Keine Gesuchsprüfungskosten zu Lasten des Gesuchstellers (Kosten werden vom SECO übernommen)
  • Risikoprämie (für die gesamte Laufzeit im Voraus zu entrichten)
    • 1,25% vom jährlich verbürgten Betrag (Normalbürgschaften bis CHF 150'000.00)

Nutzen für den Bürgschaftsnehmer

  • Umfassend, neutrale Projektprüfung und Beurteilung der geplanten Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
  • Gewährung einer Risikoabdeckung
  • i.R. tiefere Zinsen als bei einem Kredit ohne Sicherheiten bei der Bank
  • Businessplan-Beratung
  • Beratung bei unterschiedlichsten Problemen
  • Keine Gesuchsprüfungskosten durch den Gesuchsteller zu bezahlen