Ablauf Bürgschaftsgewährung
1. Prüfung des Gesuches
- Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulares samt der zusätzlich erforderlichen Unterlagen
- Bezahlung des Kostenvorschusses (CHF 300.00 - CHF 500.00)
- Betriebsbesichtigung vor Ort durch die BG Mitte
- Besprechung mit Kunde/Treuhänder/Bank
- Ausarbeitung und Vorlage des BG-internen Berichts an das zuständige Bewilligungsgremium
2. Vorlage an das zuständige Bewilligungsgremium der BG Mitte
a) Ordentliche Bürgschaften und AVIG-Bürgschaften
- Die Gesuche werden laufend behandelt
b) Berghilfe-Bürgschaften und Zinskostenbeiträge in Berggebieten
- Gesuchprüfungen erfolgen durch die BG Mitte
- Bewilligung und Abwicklung erfolgen durch die Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen (GBZ), in St. Gallen: Behandlung laufend
3. Eröffnung des Entscheides
- Zustellung des Entscheides an den Gesuchsteller (in Kopie an die Bank und/oder den Treuhänder)
4. Abwicklung der Bürgschaft
- Bürgschaftsvereinbarung zwischen BG Mitte und dem Gesuchsteller
- Bürgschaftsakt zwischen Bank und BG Mitte
- Bestellung und Einreichung der geforderten Sicherheiten bei resp. durch die Bank