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FAQ – Alles, was Sie wissen müssen

Wer ist die BG Mitte?

Die BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, ist eine der vier vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften. Sie ist getragen von über 4000 Genossenschaftern und Genossenschafterinnen, darunter viele KMU, Gewerbe- und Berufsverbände sowie natürliche Personen.

Welchen Zweck verfolgt die BG Mitte?

Seit 1930 verbürgt die BG Mitte Bankkredite zu Gunsten von KMU. Dank vereinfachtem Zugang zu Bankkrediten will die BG Mitte Arbeitsplätze schaffen und erhalten sowie die regionale Wertschöpfung fördern.

Wer kann eine Bürgschaft beantragen?

Leistungs- und entwicklungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Bürgschaftsnehmer können Privatpersonen (für KMU-Zwecke), Personengesellschaften oder juristische Personen sein.

Für welchen Finanzierungszweck kann eine Bürgschaft beantragt werden?

Die BG Mitte unterstützt KMU aller Branchen bei

  • Nachfolgeregelungen / Unternehmenskäufen
  • Betriebsliegenschaftserwerb / -investitionen
  • Liquiditätssicherstellung
  • Investitionen in mobile Sachanlagen
  • Wachstum
  • Unternehmensgründungen / Verselbständigungsprojekten / Start-ups
  • Nachhaltigen Sanierungen

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Bürgschaft?

Die positive Kreditwürdigkeit sowie -fähigkeit wird von der Unternehmung und deren Exponenten vorausgesetzt. Die Gesamtfinanzierung soll eine ausgewogene Risikoverteilung zwischen dem Unternehmen, der Bank und der BG Mitte beinhalten.

Für welchen Betrag und welche maximale Laufzeit kann eine Bürgschaft ausgestellt werden?

Eine Bürgschaft kann für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt werden für maximal CHF 1 Mio.

Welche grundlegenden Sicherheiten verlangt die BG Mitte für eine Bürgschaft?

Hierbei wird zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften differenziert.

  • Kapitalgesellschaften: Todesfallrisikopolice, Rückbürgschaft und/oder Grundpfandtitel bei vorhandener Betriebsliegenschaft bzw. bei Verbürgung einer Hypothek
  • Personengesellschaft: Todesfallrisikopolice und Grundpfandtitel bei Verbürgung einer Hypothek

Kann ich bei der Bürgschaftsgenossenschaft einen Kredit beantragen?

Nein; die BG Mitte vergibt ausschliesslich Bürgschaften zugunsten von Bankkrediten.

Was kostet mich eine Bürgschaft?

Mit der Einreichung des Gesuches ist ein Kostenvorschuss von CHF 300 zu leisten, dieser wird von den Gesuchsprüfungskosten abgezogen. Die Gesuchsprüfungskosten betragen CHF 500 bis maximal CHF 2'000, abhängig vom Bürgschaftsbetrag. Bei Ablehnung des Geuschs werden keine Kosten in Rechung gestellt.
Die Risikoprämie beträgt 1.25% p.a. der Bürgschaftssumme.

Wie finanziert sich die BG Mitte?

Die BG Mitte finanziert sich einerseits über die Gesuchsprüfungskosten und die Risikoprämien, andererseits übernimmt der Bund einen Teil der Verwaltungskosten und trägt bei Verlusten bis zu 65 % des Ausfalls. Dank Leistungsverträgen mit allen Kantonen im Tätigkeitsgebiet der BG Mitte können die Gesuchsprüfungskosten verhältnismässig tief gehalten werden.

Wie lange dauert es, bis ich einen Entscheid der BG Mitte habe?

Ein Entscheid ist nach Einreichung des Gesuches grundsätzlich innerhalb von rund 2 Wochen zu erwarten. Eine erfolgreiche und nachhaltige Finanzierung bedingt ein enges Zusammenspiel zwischen dem Unternehmen, der Bank und der BG Mitte - bis die für alle Seiten passende Finanzierungsstruktur gefunden ist, kann der Prozess auch länger dauern.