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AVIG-Bürgschaft

Die Bürgschaft für Ihren Schritt in die Selbständigkeit

Die AVIG-Bürgschaft richtet sich an Versicherte der Arbeitslosenversicherung, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden oder unmittelbar von der Arbeitslosigkeit bedroht sind und aus diesem Grund die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen.

Als Bürgschaftsnehmer/-in profitieren Sie von einer umfassenden, neutralen Projektprüfung und Beurteilung Ihrer geplanten Selbständigkeit. Wir beraten Sie auch zu Ihrem Businessplan und zu unterschiedlichen Problemen während der laufenden Bürgschaft.

Das Wichtigste in Kürze

Finanzierungszweck

Wir bürgen für Sie

  • bei Betriebsübernahmen / Nachfolgeregelungen
  • bei Neugründungen

Rahmenbedingungen

  • Verfügung durch das kantonale Arbeitsamt resp. das RAV
  • Betriebsführung durch eine integre und fachlich ausgewiesene Person mit guten beruflichen Qualifikationen
  • Angemessene Dokumentation der Bonität und der Zukunftsaussichten
  • Rückbürgschaft des Inhabers / der Inhaberin bei juristischen Personen (Aufteilung auf mehrere Beteiligte möglich)
  • In aller Regel Abschluss einer Todesfallrisikoversicherung
  • Ausgewogene Risikoverteilung (Eigentümer/-in, Bank, BG Mitte)

Bürgschaftsbetrag

Wir gewähren AVIG-Bürgschaften bis maximal 150 000.– Schweizer Franken (höhere Beträge werden als ordentliche Bürgschaften behandelt).

Amortisationsdauer

Die Dauer der Amortisation erstreckt sich auf bis zu 10 Jahre. In aller Regel beläuft sie sich auf 5 bis 10 Jahre.

Einzureichende Unterlagen

Zusammen mit dem Gesuch sind der BG Mitte folgende Unterlagen über die Finanzierungsabsicht und die Bonität des Kreditnehmers einzureichen:

  • Dokumentation des Finanzierungszwecks und Übersicht über den Finanzierungsbedarf und die vorgesehene Finanzierungsstruktur
  • Aktuelle Betreibungsauskunft
  • Businessplan
  • Budget und mittelfristige Finanzplanung
  • Aufstellung der privaten Vermögensverhältnisse (Kopie Steuererklärung)

Die Dokumentation soll der Komplexität des Finanzierungszweckes angemessen sein und beinhaltet fallweise weitere Unterlagen: Businessplan, wichtige Verträge, Liegenschaftsdokumentation, Kostenvoranschlag etc.

Kosten

Anders als bei der ordentlichen Bürgschaft, brauchen Sie für die AVIG-Bürgschaft keinen Kostenvorschuss zu leisten. Auch die Gesuchsprüfungskosten entfallen. Diese werden vom SECO übernommen.

Lediglich die Risikoprämie ist durch die gesuchstellende Person für die gesamte Laufzeit im Voraus zu bezahlen. Sie beträgt 1,25% des jährlich verbürgten Betrags (Normalbürgschaften bis CHF 150'000.–)